Rechtsprechung
BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 29.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbleiben von bedeutsamen Sachverhaltsermittlungen im Rahmen einer Kausalitätsbeurteilung zwischen einem Unfall und der daraus resultierenden Bandscheibenschädigung - Rechtfertigung einer Begrenzung der Amtsermittlungspflicht auf Grund einer geringen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2000 - 2 A 11192/98
- BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 29.00
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 29.00
Das Absehen von einer weiteren Aufklärung mit der Begründung, etwa in Betracht kommende Beweismittel würden voraussichtlich nicht den gewünschten Aufschluss erbringen, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung und damit eine Verletzung der Verpflichtung des Gerichts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO dar, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - <BVerwGE 106, 263, 265 f.>). - BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 29.00
Die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte sich dem Berufungsgericht aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 22. Februar 1996 - BVerwG 2 C 12.94 - ), weil es Umstände, die nach seiner Auffassung als Indizien für den von ihm festzustellenden Kausalzusammenhang Gewicht hatten, nicht ermittelt hat, obgleich die Möglichkeiten weiterer Sachaufklärung nicht ausgeschöpft waren.
- BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07
Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der …
Die nach Einschätzung des Gerichts geringe Wahrscheinlichkeit, dass Aufklärungsmaßnahmen zu weiteren Erkenntnissen führen werden, begrenzt nicht die Amtsermittlungspflicht (Beschlüsse vom 22. August 2000 - BVerwG 2 B 29.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 310…, vom 14. Juni 2005 a.a.O. …und vom 19. Dezember 2007 a.a.O.). - BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines …
Die nach Einschätzung des Gerichts geringe Wahrscheinlichkeit, dass Aufklärungsmaßnahmen zu weiteren Erkenntnissen führen werden, begrenzt nicht die Amtsermittlungspflicht (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - 2 B 29.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 310). - BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09
Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen; …
Die nach Einschätzung des Gerichts geringe Wahrscheinlichkeit, dass Aufklärungsmaßnahmen zu weiteren Erkenntnissen führen werden, rechtfertigt nicht die Begrenzung der Amtsermittlungspflicht (Beschlüsse vom 22. August 2000 - BVerwG 2 B 29.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 310 und vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 = NVwZ 2005, 1199).
- BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12
Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne …
Denn dies würde eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung darstellen und die gerichtliche Pflicht verletzen, gemäß § 86 Abs. 1 VwGO den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. Urteile vom 18. November 1955 - BVerwG 2 C 180.54 - BVerwGE 2, 329 und vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 = Buchholz 237.6 § 39 NdsLBG Nr. 9 S. 2; Beschluss vom 22. August 2000 - BVerwG 2 B 29.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 310 m.w.N.). - BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 34.07
Verstoß gegen die Gehorsamspflicht durch Weigerung der Annahme schriftlich …
Die nach Einschätzung des Gerichts geringe Wahrscheinlichkeit, dass Aufklärungsmaßnahmen zu weiteren Erkenntnissen führen werden, rechtfertigt nicht die Begrenzung der Amtsermittlungspflicht (Beschlüsse vom 22. August 2000 - BVerwG 2 B 29.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 310 und vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1). - VGH Bayern, 15.10.2019 - 3 ZB 18.81
Schimmelpilzkontamination von Akten als Dienstunfall
Dabei wird nicht verkannt, dass die Beweiswürdigung nicht unzulässig vorweggenommen werden darf und erst nach Durchführung der Aufklärungsmaßnahmen beurteilt werden kann, ob diese den beabsichtigten Erfolg haben werden (BVerwG, B.v. 22.8.2000 - 2 B 29.00 - juris Rn. 5). - BVerwG, 19.12.2002 - 8 B 96.02 Es kann dahinstehen, ob eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl. u.a. Beschluss vom 22. August 2000 - 2 B 29.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 310) darin liegt, dass das Verwaltungsgericht die in der mündlichen Verhandlung (hilfsweise) beantragte Beiziehung der Akten des Rechtsnachfolgers des VEB Gebäudewirtschaft Neuenhagen abgelehnt hat.